Tagung und Jubiläum der Gesellschaft der Gehörlosen Schaffhausen, 30.11.2019
Leitthema zum Jubiläum: Verständigung Gehörloser
in Not- und Katastrophenfällen
Bericht zur Tagung, Aufnahme des Bestandes und Schlussfolgerungen
Monika T. Wicki, 17.12.2019
Die gesetzliche Verankerung der Barrierefreiheit in Spezialgesetzen ist wichtig, denn es besteht ein grosser Handlungsbedarf bei den Blaulichtorganisationen, wie die Tagung zum Jubiläum der Gesellschaft der Gehörlosen Schaffhausen am 30. November 2019 zeigt. Aus den Präsentationen und Diskussionen werden Schlussfolgerungen für die Handlungsoptionen auf den verschiedenen Ebenen abgeleitet.
Monika T. Wicki, Prof. Dr. phil.
Professorin Special Needs Educational Governance
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Schaffhauserstrasse 239
Postfach 5850
CH-8050 Zürich
T +41 (0)44 317 12 34
F +41 (0)44 317 11 10
Einleitung
Noch 2017 hatte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz erklärt, dass ein SMS-Alarm für gehörlose Personen nicht machbar sei. Auf das Thema zugängliche Alarmierung für gehörlose Personen angesprochen, verweist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz auf Alertswiss. Die Plattform informiert über Gefahren und lebensschützende Verhaltensweisen und ist über Internet, Twitter und als App für Smartphones verfügbar. Das Video über die Notwendigkeit einer Notfallplanung ist untertitelt und das Twitter-Konto informiert sowohl bei einem Test als auch bei realen Gefahrenlagen. Trotzdem ist diese Lösung ungeeignet, moniert der Schweizerische Gehörlosenbund auf seiner Website, weil es wiederum an den gehörlosen Personen liege, die Information zu suchen, anstatt, wie der Rest der Bevölkerung, automatisch alarmiert zu werden. Gleichzeitig wird festgestellt, dass beispielsweise der Kanton Basel die Möglichkeit des SMS-Alarm bereits eingeführt hat.
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) sowie die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN BRK) gelten auch für Kommunikationssysteme. Bund und Kantone müssen Massnahmen ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. 2019 nun will auch die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen verbessern und fordert, dass die Barrierefreiheit von Informations-, Warn- und Alarmsystemen für Menschen mit Behinderungen gesetzlich verankert wird.
Damit die Sicherheit der Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist, müssen sämtliche Notrufsysteme barrierefrei zugänglich sein. Barrierefreiheit heisst konkret: Blinden, gehörlosen oder kognitiv beeinträchtigten Bürgerinnen und Bürger müssen die Informationen zugänglich gemacht werden, d.h. z.B., sie müssen sowohl visuell, akustisch oder in leichter Sprache abrufbar sein. Die gesetzliche Verankerung der Barrierefreiheit in Spezialgesetzen ist wichtig, denn es besteht ein grosser Handlungsbedarf bei den Blaulichtorganisationen, wie die Tagung zum Jubiläum der Gesellschaft der Gehörlosen Schaffhausen am 30. November 2019 zeigt.
Ruedi Graf, Regionalleiter Deutschschweiz und ehemaliger Präsident des Schweizerischen Gehörlosenbundes, weist auf die grosse Zahl gehörloser und hörbeeinträchtigter Personen hin. In der Schweiz leben rund 10‘000 gehörlose Personen. Fast alle nutzen die Gebärdensprache. Hinzu kommen rund 1 Million Personen mit einer Hörbeeinträchtigung. Die Anzahl dieser Personen ist auf Grund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft steigend. In der heutigen Informationsgesellschaft wird ein Informationsdefizit bei den betroffenen Personen festgestellt und auf Grund der erschwerten Kommunikation wird ein Bildungsdefizit moniert. Es fehlt an Chancengleichheit bei der Integration in den Arbeitsmarkt und an Teilhabe, auch weil die Gesellschaft hauptsächlich auf die akustische Sprache fokussiert ist. Gehörlosigkeit bedeutet, auf visuelle Kommunikation angewiesen zu sein.
Menschen, die gehörlos sind, begreifen die Welt mit den Augen und kommunizieren mit den Händen.
Das Grusswort von Regierungsrat Walter Vogelsanger anlässlich der Tagung zum 25-jährigen Jubiläum der Gesellschaft der Gehörlosen Schaffhausen am 30. November 2019 nimmt einen wichtige Aspekt auf: die Organisationen für Menschen mit Beeinträchtigungen haben sich gewandelt. Wo früher die Fürsorge im Zentrum war, steht heute die Selbstbestimmung und Teilhabe. Dies zeigt sich darin, so Christian Lohr, Nationalrat und Präsident von Pro Infirmis Thurgau und Schaffhausen, dass im Bundeshaus das Thema Gebärdensprache angekommen sei. Auch im Kantonsrat Schaffhausen wurde die 2018 eingereichte Petition der Behindertenkonferenz „Inklusion von Menschen mit Behinderung“ positiv beantwortet. Die kantonale Verwaltung wird in den nächsten zwei Jahren evaluieren, wie Inklusion im Kanton Schaffhausen als Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche betrifft, gefördert werden kann. Nebst der Berücksichtigung der Entwicklungen in anderen Kantonen und dem Analysieren der Situation mit Studien werden sämtlichen regulatorischen Grundlagen überprüft. Die Verbände und Organisationen sollen dabei in die Arbeiten einbezogen und dafür auch entschädigt werden.
Das Tagungsthema der Gesellschaft der Gehörlosen Schaffhausen „Verständigung Gehörloser in Not- und Katastrophenfällen“ ist hochaktuell und die Tagung mit Referaten und einer Podiumsdiskussion kommt zur richtigen Zeit.
Der vorliegende Bericht zur Tagung ist eine Bestandesaufnahme bezüglich der Frage, wo der Kanton Schaffhausen in Bezug auf die Verständigung Gehörloser in Not- und Katastrophenfällen steht. Der notwendige Handlungsbedarf wird formuliert.
Präsentationen der Blaulichtorganisationen
Das Notfallkonzept „Grossräumige Evakuierung im Kanton Schaffhausen“, vorgestellt von Matthias Bänziger, Leiter Bevölkerungsschutz und Armee, sieht bei Flugzeugabsturz, Erdbeben oder weiteren Katastrophen verschiedene Notfalltreffpunkte (NTP) im ganzen Kanton vor. Ab 2020 sollen in Notfällen an diesen Treffpunkten Zuflucht und Hilfe geboten werden. Die NTP dienen der Information und als Sammelpunkt für den Transport in das Aufnahmegebiet. Die NTP sind gekennzeichnet und auch auf einer Website dargestellt. Eine Broschüre dient der Information der Bürgerinnen und Bürger. Mit Bus und Bahn werden die Notsuchenden an kantonal koordinierte Aufnahmestellen gebracht. Dort werden die Personendaten registriert und eine erste Betreuung (Grundversorgung) sichergestellt. Von diesen Aufnahmestellen aus werden die Notsuchenden dann an die Betreuungsstellen weitergeleitet. Die Alarmierung der Bevölkerung in Notfällen durch ALERTSWISS (www.alert.swiss.ch) erfolgt über akkustische Sirenen, über das Internet (Website, Twitter), über das Smartphone (App Alertswiss), Radio und Fernsehen.
Das Notfallkonzept zeigt bezüglich Barrierefreiheit Mängel auf. So sind Gebärdensprachdolmetscher vor Ort oder Informationen in leichter oder in Gebärdensprache bislang nicht vorgesehen.
Katharina Carnevale, Fachperson Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, stellt Aspekte der Prävention der Schaffhauser Polizei „Sicherheit im Alltag“ vor. Sie zeigt auf, wie man sich vor Diebstahl, Betrug und Einbruch schützen kann.
Aus der Arbeit der Feuerwehr der Stadt Schaffhausen berichtet Peter Müller. Die modernen Brandstifter heute sind vor allem unsachgemäss genutzte oder veraltete Elektrogeräte. Wichtig ist, dass die Fluchtwege stets freigehalten werden. Was tun bei einem Brand? 1. Alarmieren: Primär sollte die Feuerwehr alarmiert werden. Dies geschieht über die Nummer 118. Die Aufgabe kann auch an eine andere Person delegiert werden. Es ist wichtig, Ort, Strasse und Ereignis sowie Name und Adresse des Anrufers anzugeben. Zweitens müssen Mit- und / oder Hausbewohner und allfällige Leute, die durch den Brand gefährdet werden könnten, informiert werden. 2. Retten Sie Personen und Tiere und verlassen Sie die Brandstelle. 3. Löschen Sie die Brandstelle.
Zuletzt erzählt Andreas Schenker, Leiter Rettungsdienst der Spitäler Schaffhausen, von seiner Arbeit. Ein Dipl. Rettungssanitäter HF gewährleistet selbständig oder in Zusammenarbeit mit dem Notarzt und/oder anderen autorisierten Fachpersonen die präklinische Versorgung von Patientinnen und Patienten, die sich in einer Notfall-, Krisen- oder Risikosituation befinden. Der Dipl. Rettungssanitäter HF stellt die Einsatzführung sicher. Primärtransporte sind Transporte, die bei einem Unfall oder Notfall die Erstversorgung eines Patienten am Einsatzort und Transport zu einer Behandlungsinstitution sicherstellen. Ist vermutlich ein Patient / eine Patientin vital gefährdet (K1 Einsatz) rückt die Rettungssanität in weniger als drei Minuten nach Eintreffen der Meldung aus. Die Dringlichkeitsstufe wird durch den Disponenten der Sanitätsnotrufzentrale aufgrund eines Abfrageschemas festgelegt.
Bei all diesen Notfällen stellt sich die Frage, wie sich Personen mit einer Hörbeeinträchtigung oder gehörlose Personen, welche Gebärdensprache nutzen, bei der Polizei- und Feuernotrufnummer adäquat melden können. Die Präsentationen der Blaulichtorganisationen zeigen deutlich, dass die Präventionsarbeit und Notfall- und Rettungskonzepte der Organisationen noch weit entfernt von Barrierefreiheit sind. Die Notfallnummern basieren auf der Kommunikation mit hörenden Menschen, welche die Lautsprache nutzen.
Darum ist procom, die Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte aus Olten, von grosser Bedeutung. Ursprünglich von der IV finanziert, garantiert ab 1998 ein Artikel im Fernmeldegesetz, dass Hörgeschädigte das Telefonnetz zu gleichen Bedingungen nutzen können müssen wie Hörende. Seither betreibt die procom die Text-Vermittlung im Auftrag der Swisscom. Es muss gemäss Bundesamt für Kommunikation die Versorgungssicherheit bei der Grundversorgung sichergestellt sein.
Daniel Huber, der die Gesamtgeschäftsführung von procom inne hat, berichtet über die Tätigkeiten von procom bei Notfällen.
Für Notfälle bietet die procom einen SMS-Dienst, Textvermittlung sowie die Vermittlung von Notfall-dolmetscher/innen für med. Notfälle, polizeiliche Befragungen etc. an. Die schweizweite Textvermittlung (D/F/I) ist an 24 Stunden an 365 Tagen zugänglich. 70% der Anrufe werden innerhalb von 30 Sekunden beantwortet, 90% der Anrufe innerhalb von 60 Sekunden. Dies bedeutet aber auch, dass rund 10% der Anrufe nicht innerhalb einer Minute beantwortet werden können. Nicht alle Menschen mit Gehörlosigkeit oder Hörbeeinträchtigung verfügen über eine ausreichende Textkompetenz, die Videotelefonie ist aber nur während der Öffnungszeiten von procom nutzbar. Und bei einem Brand oder wenn es um Leben und Tod geht, kann eine Minute eine Ewigkeit sein. Dies sind wichtige Aspekte, die in der Podiumsdiskussion mehrfach aufgegriffen wurden.
Doch zunächst noch wurde von Uwe Schönfeld, Leiter des Zentrums für Kommunikation in Potsdam, das HandHelp-App vorgestellt. Ein einfaches App, das sekundenschnell, automatisch und ohne Spracheingabe direkt an die Leitstellen der Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste ein persönliches Notfallprofil, den genauen Standort inklusive Zeitangabe, sowie Foto- oder Tondokumentation überliefert und so barrierefreie Kommunikation in Notfällen verspricht.
Podium
Roland Hermann, Tagungsmoderator und ehemaliger Präsident des Schweizerischen Gehörlosenbundes, fragt bei Polizei, Feuerwehr und Rettung nach, wie das Gesetz zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis genommen wurde und er fragt nach, warum der Auftrag des Behindertengleichstellungsgesetzes nach wie vor nicht umgesetzt worden sei? Es stellt sich die Frage, wie die Blaulichtnummern, Notfallkonzepte möglichst bald tatsächlich barrierefrei umgesetzt werden können?
Die Expertinnen und Experten verweisen einerseits auf die Leistungen der Stiftung procom, somit sei der Zugang gewährleistet. Andererseits seien die Mitarbeitenden bei den Notrufzentralen darauf geschult, mit Menschen mit Beeinträchtigungen zu arbeiten. Tatsächlich wüssten auch viele Leute ohne Beeinträchtigungen nicht genau, was zu tun sei, wenn ein Notfall ist. Die Behörden versuchen, die Leute zu informieren. Im Notfall sei es immer wichtig, dass alle mithelfen und auch ihre Nachbarn informieren, damit niemand vergessen gehe.
Roland Hermann betont, wie wichtig bei einem Notfall der Zeitfaktor ist. Es sei zentral, dass die Schweiz barrierefreie Technik einführe und nutze, damit alle Personen selbstständig und ohne Zeitverzögerung Hilfe anfordern könnten und über Notfälle informiert würden.
Die Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer bedauern sehr, dass das HandHelp-App, gemäss Aussagen der Polizei, nicht einfach in der Schweiz genutzt werden könne. Auch sie betonen die Notwendigkeit, dass in Notfällen alle Menschen direkt informiert werden und geeignete Ansprechpersonen finden.
Was geschieht, wenn jemand in einem Notfall bei der procom via Textvermittlung anruft und die Kommunikation jedoch auf Grund der mangelnden Textkompetenz nicht möglich ist? Können Dolmetscherinnen und Dolmetscher in jedem Fall zeitnah einbezogen werden?
Die Expertinnen und Experten sind sich der Möglichkeiten bewusst, die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen durch die zunehmende Barrierefreiheit der Dienstleistungen zu verbessern. Dabei sei es wichtig, dass Personen mit Beeinträchtigungen bei der Planung, Gestaltung und Umsetzung der Dienstleistungen einbezogen würden. Eine Entschädigung dieser Arbeiten ist notwendig.
Der Austausch untereinander, um voneinander zu lernen, ist wichtig. Dies zeigt die Tagung der Gesellschaft der Gehörlosen Schaffhausen in eindrücklicher Weise und der anschliessende Apéro wird von allen genutzt, die Netzwerke untereinander zu vernetzen und die Weiterentwicklung des HandHelpApp für die Schweiz in die Wege zu leiten. Die Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Verbände sind gerne bereit, die verschiedenen Stellen beim Finden von Lösungen zu unterstützen. Es geht auch darum, sich zu vernetzen und Entwicklungen, die in anderen Ländern gemacht werden, für die Schweiz nutzbar zu machen.
Fazit
Aus den Präsentationen und Diskussionen können folgende Schlussfolgerungen formuliert werden:
- Gesetzliche Grundlagen umsetzen: Die gesetzlichen Grundlagen zur barrierefreien Kommunikation müssen auf allen Ebenen bei Behörden und Dienstleistern bekannt gemacht werden, bekannt sein und stets umgesetzt werden.
- Gebärdensprachkompetenz: Personen, welche in Behörden und bei den Dienstleistungsangeboten (bspw. Polizei, Feuerwehr, Rettung) arbeiten, sollten auch über eine gewisse Gebärdensprachkompetenz verfügen.
- Videotelefonie rund um die Uhr: Auch Videotelefonie muss für Notfälle an 7 Tagen pro Woche 24 Stunden lang zur Verfügung gestellt werden. Diese sollte in mehr als 90% der Fälle in weniger als einer Minute erreichbar sein.
- Einbezug der Personen mit Beeinträchtigung: Menschen mit Beeinträchtigungen müssen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung von Dienstleistungen stets frühzeitig beteiligt und entschädigt werden.
- Vernetzung: Lokale, regionale, nationale und internationale Vernetzung ist notwendig, um auf praktische barrierefreie Lösungen zeitnah aufmerksam zu werden und die Implementation auf allen Ebenen zu prüfen und umsetzen zu können.
- In öffentlichen Gebäuden sollten überall barrierefreie Alarmierungssysteme (akustische und visuelle) installiert sein.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Schutz. Schutz der Gesundheit, Schutz vor Übergriffen und Gewalt, Schutz vor Katastrophen und Notfällen. Um die Menschen zu schützen müssen alle Schutzangebote barrierefrei sein. Es ist nicht genug, sich darauf zu verlassen, dass die Leute den Nachbarn oder die Menschen auf der Strasse ansprechen. Für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung ist die Kommunikation erschwert. In Stresssituationen, bei einem Unfall oder einer Katastrophe, funktioniert diese Kommunikation kaum.
Verbesserung bringt die barrierefreie und selbstbestimmte Auslösung der Anfrage um Hilfe und des Hilfeangebotes sowie die Zusammenarbeit mit procom. Die umfassende Information der betroffenen Person mit Ort, Zeit, Personendaten und welche Hilfe sie benötigt muss selbstständig ausgelöst werden können. Ebenso muss jederzeit die Möglichkeit vorhanden sein, ein Videogespräch mit den Dolmetschern zu führen. Parallel dazu kann dann mit den Blaulichtmitarbeitern alles koordiniert werden. Nur so wird UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung mit ihrer Forderung zur Barrierefreiheit tatsächlich umgesetzt. Nichts anderes ist rechtlich zulässig. Das Klopfen beim Nachbarn ist eine zusätzliche Massnahme, die im Grunde erst dann gefragt sein sollte, wenn alles andere versagt hat.
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